Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für
alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter/Eigentümer stammen und von
uns auf deren Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher
ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und ?Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor schriftlich
eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an
die der Dritte seinerseits Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich
vereinbarte Provision zu entrichten.
3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt,
in dem die Schadenersatzverpflichtung auslüsende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von fünf Tagen auf die bestehende
Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu
ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Handelt es sich bei unserem Kunden um Vollkaufleute i.S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand Hannover von uns vereinbart.
7. Eine Honorarpflicht gemäß unserer Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Kunde
im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner
eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger
des potenziellen Hauptvertragspartner den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu
mieten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige
Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der
wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, dass uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer
verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen
Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- oder
Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden/ den Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer
Maklerprovision wie folgt:
9.1 Verkauf von Grundbesitz (Grundstücken, Gebäude, Eigentumswohnungen): vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem
Verkäufer/Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 2,5% - max. 3,0 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir haben einen
entgeltpflichtigen Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz 2,5 % - max. 3,0 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit dem
Verkäufer abgeschlossen. Verkauf von Grundbesitz (Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) vom erzielten
Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 5 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
gegebenenfalls auch vom Verkäufer nach Vereinbarung. Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 2,5 % - max. 3,0 % zzgl.
MwSt. auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten 2 % zzgl. gesetzliche MwSt.
9.2 Je Options-, An- und Vorkaufsrecht: vom Verkehrswert zu zahlen vom Berechtigten 2 % zzgl. gesetzliche MwSt.
9.3 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die vereinbarten Maklerprovisionen.
9.4 Ladenvermietung: 3 % Nettomonatsmieten vom Mieter und Vermieter zzgl. gesetzliche MwSt.
9.5 Je Option, bei Vertragsverlängerung 1. Monatskaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt werden. Die unwirksamen Bestimmungen sollen zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt werden, die dem
wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.